Nach AZAV zertifiziert und bundesweit förderbar
Alle unsere Kurse und Weiterbildungen sind AZAV-zertifiziert und können bundesweit mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden.
Damit ist eine 100 % Förderung der Weiterbildung für Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sowie für Menschen in beruflicher Neuorientierung möglich.
Die Vergabe des Bildungsgutscheins erfolgt nach einem persönlichen Beratungsgespräch beim Arbeitsamt oder Jobcenter. Dort wird geprüft, ob die Weiterbildung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert und zur beruflichen Wiedereingliederung beiträgt.
Darüber hinaus sind – je nach individueller Situation – auch weitere Förderungen für Weiterbildungen möglich, zum Beispiel durch die Deutsche Rentenversicherung (z. B. bei Umschulung oder beruflicher Rehabilitation), Berufsgenossenschaften (nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten), sowie Transfergesellschaften, die Beschäftigte bei beruflicher Neuorientierung oder nach Arbeitsplatzverlust unterstützen.
Bildungsgutschein – bis zu 100 % Kostenübernahme der Weiterbildung
Arbeitslose sowie Personen, die konkret von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein beantragen.
Mit dem Bildungsgutschein ist eine Förderung der Weiterbildung bis zu 100 % möglich – die vollständigen Weiterbildungskosten werden dabei übernommen.
Die Förderung erfolgt zusätzlich zum Arbeitslosengeld (ALG I oder ALG II / Bürgergeld), sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Maßnahme die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen, kann Ihre berufliche Weiterbildung oder Qualifizierung bei der TOP CAD Schule mit anerkanntem Abschluss durch einen Bildungsgutschein vollständig gefördert werden.
Hinweis:
Rentenversicherungsträger können eine Förderung bewilligen, stellen den Bildungsgutschein jedoch nicht selbst aus. Die Ausstellung erfolgt in der Regel über die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Weiterbildungsgeld beim Bürgergeld – zusätzliche Förderung
Mit der Einführung des Bürgergeldes wurden das frühere Arbeitslosengeld II (ALG II), Hartz IV sowie das Sozialgeld durch neue Förderregelungen ersetzt.
Ein zentrales Ziel dieser Reform ist es, arbeitslose und arbeitssuchende Personen durch gezielte berufliche Weiterbildung und Qualifizierung nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Bürgergeld-Bezieherinnen und -Bezieher zusätzlich zum Bürgergeld ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 €, wenn sie an einer anerkannten Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
Das Weiterbildungsgeld wird gewährt, wenn die Weiterbildung:
- auf einen Berufsabschluss oder eine berufliche Qualifizierung hinführt,
- durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert wird,
- die Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung verbessert.
Förderung der Weiterbildung durch die Deutsche Rentenversicherung (LTA)
Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben können, haben die Möglichkeit, über die Deutsche Rentenversicherung eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung fördern zu lassen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der beruflichen Rehabilitation, auch bekannt als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Ziel dieser Förderung ist es, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen und eine nachhaltige berufliche Wiedereingliederung zu ermöglichen.
Voraussetzung für eine Förderung durch die Rentenversicherung ist, dass bestimmte persönliche, gesundheitliche und versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sind. In diesem Zusammenhang kann eine neue berufliche Qualifikation oder Weiterbildung dazu beitragen, langfristige Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu beenden.
Der Antrag auf Förderung wird direkt bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt. Dort erhalten Sie auch Informationen zu den individuellen Voraussetzungen, dem Ablauf des Verfahrens sowie zu möglichen Förderleistungen für die Weiterbildung.
Aufstiegs-BAföG – Förderung für berufliche Fortbildung und Prüfungsvorbereitung
Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) unterstützt Teilnehmende bei der beruflichen Fortbildung und der gezielten Vorbereitung auf öffentlich-rechtliche Prüfungen. Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher und privater Bildungsträger in Vollzeit oder Teilzeit, die auf Abschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Personen, die ihre berufliche Qualifikation ausbauen und sich gezielt auf eine anspruchsvolle Fortbildungsprüfung vorbereiten möchten – unabhängig davon, ob sie aktuell erwerbstätig, arbeitssuchend oder in beruflicher Neuorientierung sind.

Weiterbildungsstipendium – Förderung für junge Fachkräfte
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an talentierte und engagierte Fachkräfte unter 25 Jahren, die bereits eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben.
Es unterstützt junge Fachkräfte dabei, berufliche oder fachübergreifende Weiterbildungen bis zu drei Jahre lang zu finanzieren und so neue berufliche Perspektiven zu erschließen – bis hin zur Selbstständigkeit.
Die Förderung umfasst Zuschüsse von bis zu 9.135 €, verteilt auf drei Förderjahre. Ziel ist es, berufsbegleitende Weiterbildung, Studiengänge oder Aufstiegsfortbildungen zu ermöglichen, sodass eine parallele Tätigkeit im Beruf weiterhin möglich ist.
Gefördert werden unter anderem:
Häufig gestellte Fragen
Erfahrungen und Bewertungen
Informationen: *Studie der DIHK hier downloaden.














