Die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung für den Abschluss als Geprüfter Konstrukteur (IHK) sind klar geregelt. Ob es mit der Zulassung klappt, hängt vor allem vom beruflichen Hintergrund, Ausbildungsweg oder der Berufserfahrung ab. Grundsätzlich führen mehrere Wege zur Zulassung.
Welche Voraussetzungen brauchen Fachkräfte mit technischer Ausbildung?
- eine abgeschlossene Ausbildung als technischer Zeichner, technischer Produktdesigner oder eine ähnliche Qualifikation im Bereich Maschinen- und Anlagentechnik
- zusätzlich mindestens drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich
Vorteil für technische Fachkräfte: Mit dieser Kombination erfüllen Fachkräfte die klassischen Voraussetzungen und können direkt zur IHK-Prüfung als Geprüfter Konstrukteur zugelassen werden.
Welche Voraussetzungen brauchen ungelernte Kräfte mit langjähriger Berufserfahrung?
- keine abgeschlossene Ausbildung vorhanden, aber seit mindestens sieben Jahren im Maschinen- oder Anlagenbau oder in der Konstruktion tätig
Vorteil für ungelernte Kräfte mit langjähriger Berufserfahrung: Die umfangreiche Praxiserfahrung kann die fehlende Ausbildung ersetzen. Eine anerkannte Weiterbildung kann hier als Nachweis dienen, um die Zulassung zu erlangen.
Welche Voraussetzungen brauchen Fachkräfte mit ausländischem Abschluss?
- ein ausländischer Berufs- oder Studienabschluss im Maschinenbau oder in einem verwandten technischen Bereich
- zusätzlich mindestens drei Jahre Berufserfahrung in diesem Berufsfeld
Vorteil für Fachkräfte mit ausländischem Abschluss: Mit einer Anerkennung des ausländischen Abschlusses können Fachkräfte in Deutschland als geprüfter Konstrukteur tätig werden.
Welche Voraussetzungen brauchen Studienabbrecher aus dem Fachbereich Maschinenbau?
- kein Abschluss des Maschinenbau-Studiums, jedoch Nachweise von Studienleistungen, Praktika oder ersten Berufserfahrungen
Vorteil für Studienabbrecher (Maschinenbau): Die bisher erbrachten Leistungen können angerechnet werden. So besteht die Möglichkeit, über eine Weiterbildung zur IHK-Prüfung zugelassen zu werden.
Welche Voraussetzungen brauchen Wiedereinsteiger mit höherem Abschluss?
- ein abgeschlossenes Studium im Maschinenbau oder verwandten Bereichen, jedoch berufliche Tätigkeit über längere Zeit außerhalb der Konstruktion
Vorteil für Wiedereinsteiger mit höherem Abschluss: Auch wenn Wiedereinsteiger nicht direkt zur Prüfung antreten, können Kenntnisse gezielt aufgefrischt werden. Dafür bietet TOP CAD individuell zugeschnittene Schulungsprogramme an.
Hinweis: Individuelle Prüfung der Voraussetzungen
Die Entscheidung über die Zulassung zur IHK-Prüfung trifft immer die zuständige Industrie- und Handelskammer. Es lohnt sich daher, ein Beratungsgespräch zu führen, um persönliche Voraussetzungen prüfen zu lassen.
👉 Weitere Informationen und individuelle Beratung: Beratung zur Weiterbildung