Die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung sind bei der IHK streng geregelt, grundsätzlich sollten Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein Studium oder Berufserfahrung ohne Abschluss im Maschinen- und Anlagenbau vorweisen können. Im Folgenden finden Sie die genauen Voraussetzungen.

Fachkräfte

Sie sind ausgebildeter technischer Zeichner, Produktdesigner oder Fachkraft aus dem Bereich Maschinen- & Anlagentechnik zzgl. drei Jahre Berufserfahrung? Mit anerkanntem Abschluss der IHK haben Sie beste Voraussetzungen, um in der Konstruktion anspruchsvolle Aufgaben zu übernehmen.

Ungelernte Kräfte mit langjähriger Berufserfahrung

Sie verfügen über mindestens sieben Jahre Berufserfahrung in der Branche, können allerdings keinen Berufsabschluss nachweisen? Unser Weiterbildungsangebot wird wie eine Lehre als Konstrukteur in der Industrie anerkannt. Nutzen Sie Ihre Fachkenntnisse und steigen Sie mit anerkanntem Abschluss der IHK in die Konstruktion ein.

Fachkräfte mit ausländischer Qualifikation

Sie haben einen ausländischen Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Maschinenbau zzgl. drei Jahre Berufserfahrung und möchten in Deutschland in der Konstruktion tätig werden? Ein anerkannter Abschluss ist die ideale Möglichkeit sich für Unternehmen in Deutschland zu qualifizieren.

Studienabbrecher (Fachrichtung Maschinenbau)

Sie haben Ihr Studium nicht vollständig abgeschlossen, aber haben einen Nachweis über erfolgte Studienleistungen, Praktika und erste Berufserfahrung. Ein anerkannter Abschluss öffnet Ihnen viele Türen im Bereich der Konstruktion.

Wiedereinsteiger mit höherem Abschluss

Haben Sie einen höheren Abschluss im Bereich Maschinenbau, waren aber in einer Beschäftigung außerhalb der Konstruktion tätig und möchten (wieder) in diesem Bereich tätig werden? Sie haben die Möglichkeit Ihre Kenntnisse aufzufrischen, auch ohne abschließende IHK-Prüfung. Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Schulungsprogramm zusammen.

In allen Fällen lohnt es sich, ein Beratungsgespräch mit uns zu führen. Wir prüfen individuell Ihre Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung als geprüfter Konstrukteur (IHK).