Eine der umfassendsten Förderungen in der Weiterbildung ist der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Dieser übernimmt in der Regel die kompletten Kursgebühren.
Zusätzlich gibt es regionale Förderprogramme, etwa von Landesbanken oder Qualifizierungsinitiativen, sowie Möglichkeiten über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) für Berufstätige.
Insbesondere für die Vollzeitkurse bei TOP CAD wie die Weiterbildung zum Geprüften Konstrukteur (IHK)oder zur CAD-Fachkraft (HWK) können Sie Bildungsgutscheine nutzen.
Wer kann einen Bildungsgutschein erhalten?
Bildungsgutscheine richten sich vor allem an:
- Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
- Beschäftigte, deren Arbeitsplatz gefährdet ist
- Berufsrückkehrer oder Menschen mit nicht verwertbarem Berufsabschluss
In einem persönlichen Beratungsgespräch bei Ihrer Agentur für Arbeit wird geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Unterstützt TOP CAD mich bei der Beantragung?
Ja, selbstverständlich. Wir stellen Ihnen alle nötigen Unterlagen für den Antrag zur Verfügung und beraten Sie gern bei der Vorbereitung Ihres Termins bei der Agentur. Unsere Bildungsberatung hat langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Förderstellen und zeigt Ihnen die Möglichkeiten für Förderungen in Ihrer Weiterbildung auf.
Gibt es Förderungen für Berufstätige in der Weiterbildung?
Ja, auch Berufstätige können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden, z. B. über:
- Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)
- Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) bei IHK-Abschlüssen
- Bildungsprämien oder steuerliche Absetzbarkeit bei Selbstzahlern