Eine der umfassendsten Förderungen in der Weiterbildung ist der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Dieser übernimmt in der Regel die kompletten Kursgebühren.
Zusätzlich gibt es regionale Förderprogramme, etwa von Landesbanken oder Qualifizierungsinitiativen, sowie Möglichkeiten über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) für Berufstätige.
Insbesondere für die Vollzeitkurse bei TOP CAD wie die Weiterbildung zum Geprüften Konstrukteur (IHK)oder zur CAD-Fachkraft (HWK) können Sie Bildungsgutscheine nutzen.
Bildungsgutscheine richten sich vor allem an:
– Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
– Beschäftigte, deren Arbeitsplatz gefährdet ist
– Berufsrückkehrer oder Menschen mit nicht verwertbarem Berufsabschluss
In einem persönlichen Beratungsgespräch bei Ihrer Agentur für Arbeit wird geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja, auch Berufstätige können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden, z. B. über:
– Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)
– Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) bei IHK-Abschlüssen
– Bildungsprämien oder steuerliche Absetzbarkeit bei Selbstzahlern










