Ihre Karriere sollte nicht an den finanziellen Möglichkeiten scheitern!

Lassen Sie uns in einem persönlichen Gespräch klären, über welche Berufsqualifikationen Sie schon verfügen, welche Weiterbildungsziele Sie verfolgen, welche Weiterbildungsmodule für Sie die Richtigen sind und wie sich Ihre Zukunftsvision erfüllen kann!

100 % Förderung für Arbeitssuchende

Alle unsere Kurse sind nach AZAV zertifiziert und daher mit einem Bildungsgutschein der Arbeitsagentur oder des Jobcenters förderbar. Die zuständige Arbeitsagentur bzw. das zuständige Jobcenter entscheidet nach einem Beratungsgespräch, ob eine Förderung mittels Bildungsgutschein infrage kommt.
Eine Förderung ist auch durch Rentenversicherungen oder Berufsgenossenschaften möglich. Oftmals unterstützen auch Transfergesellschaften berufliche Weiterbildungen. Für Berufstätige gibt es interessante Fördermöglichkeiten, wie z.B. den Bildungscheck. Außerdem können Sie Förderprogramme wie z.B. „Qualifizierungschancengesetz“ und „Qualifizierung während Kurzarbeit“ wahrnehmen.

Verschaffen Sie sich Klarheit

Einen ersten Überblick über die Fördermöglichkeiten können Sie sich hier verschaffen.
Sprechen Sie uns einfach an, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!

Das Aufstiegs-BAföG

Ein attraktives Förderangebot

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Gefördert werden alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten. Und das unabhängig vom Alter, auch wenn Sie bereits über einen Bachelorabschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen.

Gut zu Wissen!

Die Förderung mit AFBG beinhaltet Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).

Weitere Informationen
www.aufstiegs-bafoeg.de

Der Bildungsgutschein

Bildungsgutschein

Die gezielte Förderung Ihrer Weiterbildung

Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Kostenübernahme für Ihre Weiterbildung, vorausgesetzt die Weiterbildung ist für die Weiterbildungsförderung nach § 81 SGB III zugelassen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Ob Ihre Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme gefördert wird, wird von der zuständigen Arbeitsagentur bzw. dem zuständigen Jobcenter entschieden. Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung soll Ihre Vermittlungschancen verbessern. Berücksichtigt werden sollen dabei Ihre eigenen Fähigkeiten, insbesondere Ihr bisheriger beruflicher Werdegang und Ihre Vorkenntnisse.

Gut zu Wissen!

Auf dem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel, die Bildungsdauer und die Qualifizierungsschwerpunkte vermerkt.

  • Die Gültigkeitsdauer ist beschränkt.
  • Weiterbildungskosten werden übernommen.
  • Die Fahrtkosten werden bis zu einem bestimmten Höchstsatz übernommen.

Der Bildungsgutschein ist beim Bildungsträger abzugeben, bei dem Sie sich qualifizieren wollen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Rentenversicherungen & Berufsgenossenschaften

Haben Sie schon mal über eine Umschulung nachgedacht?

Sie können Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben? Sie finden keinen Arbeitsplatz, an dem auf Ihre gesundheitlichen Probleme Rücksicht genommen wird?

Hier hat die gesetzliche Rentenversicherung ein passendes Angebot für Sie – die berufliche Rehabilitation.
Mit der sogenannten „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“ soll Ihr Arbeitsplatz möglichst erhalten bleiben oder Ihnen neue Berufschancen eröffnen. Die berufliche Rehabilitation kann allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Persönliche Voraussetzungen
Ihre Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit, körperlicher oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert und durch Rehabilitationsleistungen kann

  • bei erheblich gefährdeter Erwerbsfähigkeit eine drohende Minderung abgewendet werden oder
  • die bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich verbessert, wiederhergestellt oder eine wesentliche Verschlechterung abgewendet werden oder bei teilweise geminderter Erwerbsfähigkeit ohne Aussicht auf wesentliche Besserung der Arbeitsplatz erhalten werden

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Diese erfüllen Sie, wenn

  • Ihnen ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden müsste oder die Leistungen unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation erforderlich sind, um die Rehabilitation erfolgreich zu beenden.
  • Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine Wartezeit von 15 Jahren zurückgelegt haben.Zu der Wartezeit von 15 Jahren zählen Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten und Zeiten aus dem Versorgungsausgleich mit.

Gut zu Wissen!

Gute Entscheidung – Gratulation! Dann nehmen Sie möglichst unverzüglich Kontakt zu uns auf!
Wir stehen Ihnen ab dem ersten Tag Ihrer Entscheidung zu einer Weiterbildung zur Seite. Wir begleiten Sie über den gesamten Ablauf, von der Beratung, über die Genehmigung bei dem zuständigen Kostenträger,
bis zur Integration in eine neue Arbeitsstelle.

Weitere Informationen erhalten Sie bei dem zuständigen Reha – Berater Ihrer Rentneversicherung oder Berufsgenossenschaft.

Transfergesellschaften

Intensive Unterstützung und schneller Erfolg

Transferagenturen und Transfergesellschaften bieten gute Alternativen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Die Instrumente des Beschäftigtentransfers unterstützen Unternehmen und Beschäftigte, neue Wege in den Arbeitsmarkt zu beschreiten. Durch Beratung, Qualifizierung und Praktika ermöglichen sie eine professionelle Hilfe bei der beruflichen Umorientierung und begleiten bei der Vermittlung in die neue Beschäftigung.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Der Zugang zur beruflichen Weiterbildung, insbesondere für gering qualifizierte Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitnehmer soll mit diesem Angebot verbessert werden.

Gut zu Wissen!

Eine Transferagentur kann kurzfristig in Unternehmen eingerichtet werden. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat sie den Vorteil, dass die Bewerbungen noch aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus erfolgen. Das verbessert die Vermittlungschancen.

Transfergesellschaften übernehmen für maximal ein Jahr die entlassenen Beschäftigen in ein befristetes Arbeitsverhältnis. Die Kosten teilen sich in der Regel das Personal abgebende Unternehmen und die Agentur für Arbeit. Während der Laufzeit kann eine Vielzahl von unterstützenden Maßnahmen ergriffen werden, um das zentrale Ziel einer Transfergesellschaft, die Vermittlung in neue Arbeit, ohne dass Arbeitslosigkeit entsteht, zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Transfergesellschaft.

Qualifizierungschancengesetz

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz (entstanden aus dem WeGebAu) fördert daher neben Anpassungsfortbildungen auch Erweiterungsqualifizierungen, auf diese Weise kann der eigene Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiter im Unternehmen frühzeitig erkannt werden und darauf eingegangen werden.

Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei, indem je nach Betriebsgröße bis zu 100% der Lohn- und der Weiterbildungskosten übernommen werden können, sowohl von aktuellen Mitarbeitern als auch neuen Mitarbeitern ab Vertragsabschluss. Der Antrag dazu kann bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Gefördert werden Berufsabschlüsse, bei AZAV zertifizierten Trägern oder Weiterbildungen mit mehr als 160 Unterrichtsstunden und somit alle Vollzeitkurse der TOP CAD Schule GmbH.

Gefördert werden können alle Mitarbeiter ab dem ersten Tag der Betriebszugehörigkeit, sofern keine anderweitigen Leistungsansprüche wie z.B. Aufstiegs-BAföG oder Reha-Leistungen bestehen. Voraussetzungen für die Förderung ist bei Berufsabschlüssen, dass die Mitarbeiter seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit ausüben und bei Weiterbildungen, dass der Berufsabschluss vor mehr als vier Jahren erworben wurde.

Gut zu Wissen!

Der Gutschein wird von der Agentur für Arbeit nach der Beratung auf den Mitarbeiter ausgestellt und kann dann bei der TOP CAD Schule GmbH eingelöst werden. Die ausgefüllten Unterlagen müssen spätestens 10 Tage vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme wieder beim Arbeitsamt sein.

Weitere Informationen
www.arbeitsagentur.de

Ja, ich will zur TOP CAD Schule!

Gute Entscheidung – Gratulation! Dann nehmen Sie möglichst unverzüglich Kontakt zu uns auf! Wir stehen Ihnen ab dem ersten Tag Ihrer Entscheidung zu einer Weiterbildung zur Seite. Wir begleiten Sie über den gesamten Ablauf, von der Beratung, über die Genehmigung bei dem zuständigen Kostenträger bis zur Integration in eine neue Arbeitsstelle.