Die Weiterbildung zur CAD-Fachkraft mit HWK-Abschluss richtet sich an Gesellen, Facharbeiter, Meister und Techniker, insbesondere aus den Branchen Metall- und Blechverarbeitung, Maschinen- und Anlagenbau, Schiffbau, Modellbau, Holz- und Kunststofftechnik.

Oder Personen ohne Abschluss, die nachweislich einige Jahre anhand von technischen Zeichnungen Teile gefertigt haben.

Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung mit bestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung oder eine Vorlage von Zeugnissen o.ä. in denen glaubhaft gemacht wird, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben wurden, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

In allen Fällen lohnt es sich, ein Beratungsgespräch mit uns zu führen. Wir prüfen individuell Ihre Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung als CAD-Fachkraft (HWK).