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April Spezial von Dipl. Psych. Ute Küster, Absolventenmanagement TOP CAD

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Key Message zum Thema Bewerbung

Sie suchen eine attraktive neue Stelle und bewerben sich. Ihr Anschreiben ist standardisiert, Ihr tabellarischer Lebenslauf ist lückenlos und normiert. Ihre Hobbys sind Wandern, Schwimmen, Lesen und Ihr Anschreiben entspricht den Beispielen aus den zahlreichen Bewerbungstipps im Internet. Werden Sie damit eingeladen, dann machen Sie alles richtig und lesen nicht weiter.

Werden Sie nicht oder selten eingeladen, dann prüfen Sie die folgenden 5 Punkte:

1. Passt ein tabellarischer Lebenslauf wirklich zu Ihnen?

Sie sind Architekt/In, Sie orientieren sich visuell. Ausgefallene Bauvorhaben kennzeichnen Ihren Werdegang und Sie präsentieren ein umfangreiches Portfolio.
⇒ Machen Sie Ihre Bewerbung zur Arbeitsprobe. Nutzen Sie Ihre geschulte Wahrnehmung, arbeiten Sie mit Bildern.

2. Sie suchen eine Stelle als Techniker/In, dann prüfen Sie Ihr Foto.
Sie sind Techniker/In mit Erfahrung in der Konstruktion und Ihr Foto auf dem Deckblatt ist 10cm breit und 11cm hoch. Ein indiskutables Format. Ihnen wurde gesagt, Sie müssen auffallen mit Ihrer Bewerbung. Das tun Sie in der Tat – aber negativ.
⇒ Wählen Sie ein passendes Fotoformat, je nach Positionierung des Bildes. Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrer Person oder mit Ihrem Wissen und Ihrer Erfahrung wirken wollen.

3. Sie tragen auf Ihrem Bewerbungsfoto als Mann Jackett und Krawatte oder einen schicken Hosenanzug als Frau. Das wird häufig empfohlen.
Sie sind Schreinermeister/In und bewerben sich als Werkstattleiter/In, was soll da dieses Outfit?
⇒ Tragen Sie Kleidung, die zu Ihnen und vor allem zu der Stelle passt. Mir hat ein Werkstattleiter gesagt: „ Ich habe mich mit karriertem Hemd beworben und geschrieben, dass ich so aussehe, wenn ich arbeite. Der Chef fand das klasse, die Stelle hab ich“.

4. Sie haben 5 Monate in einer Firma gearbeitet und Ihnen wurde gekündigt. Natürlich kann das passieren, aber warum schreiben Sie diese Daten in den Lebenslauf?
⇒ Lassen Sie diesen Zeitraum weg, ebenso das Zeugnis, falls Sie eines bekommen haben. Bei der aktuellen Stellensituation dürfen Sie 6 Monate „Lücke“ im Lebenslauf lassen. Dieser Zeitraum wird für eine Stellensuche akzeptiert.

5.  Ihnen wurde überraschend gekündigt, Sie haben geklagt und eine Abfindung bekommen. Ihr Arbeitszeugnis hört sich gut an und doch haben Sie ein ungutes Gefühl.

Ich frage Sie: Sind alle genannten Daten korrekt? Steht im Zeugnis ein Kündigungsgrund? Wurden Sie weggelobt? Hatten Sie zu Kollegen und Vorgesetzten stets ein gutes Verhältnis statt zu Vorgesetzten und Kollegen?
⇒  Achten Sie darauf, der Vorgesetzte steht im Zeugnis immer vor den Kollegen. Wenn Sie erstklassig gearbeitet haben, fragt jeder, warum man Ihnen kündigt. Umso wichtiger ist die Nennung des Kündigungsgrundes. Daten sollten immer korrekt genannt werden, ein Zeugnis ist ein Dokument.

Prüfen Sie Ihre Bewerbung auf Berufseffizienz. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Die Teilnehmer/Innen von TOP wissen das.