Die Coronapandemie bringt weiterhin massive Herausforderungen für Unternehmen mit sich. Zum einen natürlich in Bezug auf die finanziellen Einbußen, welche die Lockdownbestimmungen mit sich bringen, aber auch in Hinblick auf neue Arbeitsabläufe und Strukturen, die zum Beispiel durch die rasanten Entwicklungen in der Digitalisierung notwendig werden. Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, ist es für Unternehmen von großer Bedeutung, ihre Mitarbeiter auf diese vorzubereiten und umfassend weiterzubilden. Vorgesetzte sind gut damit beraten, ihren Mitarbeitern zu ermöglichen, sich flexibel an die Anforderungen des Marktes anzupassen, indem sie Ihnen breit gefächerte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten eröffnen.
Weiterbildung während der Kurzarbeit
Während ein Unternehmen sich im Bezug von Kurzarbeitergeld befindet, erscheint es der Geschäftsführung möglicherweise schwierig, den Mitarbeitern Weiterbildungen zu ermöglichen. Für genau diese Situation gibt es jedoch Fördermöglichkeiten, die Unternehmen dabei unterstützen sollen, ihre wertvollen Arbeitskräfte zu erhalten und deren Bindung an das Unternehmen zu stärken. Dadurch können sich die Mitarbeiter auch in Zukunft in das Unternehmen einbringen und zum wirtschaftlichen Erfolg beitragen.
Am 1. Januar 2021 ist das neue Beschäftigungssicherungsgesetz(BeschSiG) in Kraft getreten, das Unternehmen und Betrieben, deren Mitarbeiter sich in Kurzarbeit befinden, neue Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsmaßnahmen bietet.
Welche Maßnahmen werden gefördert und wie werden Unternehmen unterstützt?
Gefördert werden Weiterbildungen, die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld bei einem zugelassenen Bildungsträger wahrgenommen werden und mindestens 120 Unterrichtsstunden umfassen. Die Weiterbildungskosten können in pauschalisierter Form je nach Betriebsgröße anteilig oder vollständig übernommen werden.
Für Fortbildungen nach dem Aufstiegsbildungsförderungsgesetz, die bei einer dafür geeigneten Bildungseinrichtung absolviert werden, bestehen ebenfalls Fördermöglichkeiten.
Bis einschließlich zum 30. Juni 2021 können für oben genannte Maßnahmen bis zu 100 % der Sozialversicherungsbeiträge gefördert werden. Ab dem 1. Juli 2021 können bis zu 50 % gefördert werden. Es lohnt sich also, sich zeitnah zur Anmeldung für die Maßnahmen zu entschließen!
Ihre Fördermöglichkeiten bei der TOP CAD Schule
Die TOP CAD Schule ist ein zugelassener, nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifizierter Bildungsträger, der ausschließlich Vollzeitkurse anbietet, die mehr als 120 Unterrichtsstunden umfassen. Damit erfüllen unsere Kurse die Voraussetzungen, um nach dem Beschäftigungssicherungsgesetz gefördert zu werden.
Sie sind daran interessiert, Ihre Mitarbeiter auf die neuen Anforderungen des Marktes vorzubereiten und langfristig als wertvolle Fachkräfte an Ihr Unternehmen zu binden? Die TOP CAD Schule unterstützt Sie gerne dabei.
Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Beratungsgespräch! Wir besprechen mit Ihnen, welche Fördermöglichkeiten Sie haben und entwerfen individuelle Weiterbildungskonzepte für Ihre Mitarbeiter, damit diese Ihr Unternehmen in Zukunft weiter voranbringen!
Sie erreichen uns unter 0231 5622140 oder über unser Kontaktformular!