Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
a. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der TOP CAD Schule GmbH gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich.
b. Abweichende Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern sind erst wirksam, wenn sie von einem vertretungsberechtigten Mitarbeiter schriftlich bestätigt werden.
2. Zustandekommen des Vertrages
a. Die Bestellung (Vertragsangebot) erfolgt durch den Kunden online, fernmündlich, per Telefax oder per Brief. Sie wird von uns entweder ausdrücklich durch eine online, fernmündlich, per Telefax oder per Brief übersandte Auftragsbestätigung oder konkludent durch Lieferung der bestellten Ware bestätigt (Vertragsannahme).
3. Softwareüberlassung
a. Für die Lieferung von Software gelten die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Kunde erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Der Kunde, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich an uns zurückzugeben oder die Software zu löschen, falls sie durch unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers geliefert wurde.
4. Lieferzeit, Sonderposten
a. Lieferfristen und Liefertermine, die verbindlich vereinbart wurden, sind von uns schriftlich zu bestätigen. Lieferfristen beginnen ab der Bestätigung zu laufen.
b. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder ähnlicher nicht in unseren Machtbereich fallender Umstände bewirken zunächst eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist. Die genannten Umstände entheben uns für die Dauer der Behinderung von den eingegangenen Lieferverbindlichkeiten und berechtigen beide Vertragsparteien zum Vertragsrücktritt.
c. Bei beschränkten Gattungsschulden (Sonderposten) erfolgt die Lieferung nur, solange der Vorrat reicht. Uns steht ein vertragliches Rücktrittsrecht zu, sofern die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unterrichten und Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
5. Gefahrübergang und Abnahme
a. Verladung und Versand der Ware erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware unsere Geschäftsräume verlässt oder an dem Tag der Mitteilung der Versandbereitschaft, falls eine Absendung verzögert wird, ohne dass dies von uns zu vertreten ist. Der Abschluss einer Transportversicherung obliegt dem Kunden.
b. Der Kunde hat die Pflicht, die bestellte Ware abzunehmen, sofern diese nicht mit offensichtlichen Mängeln behaftet ist.
c. Verweigert der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich die Abnahme der bestellten Ware, so können wir dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf der Frist die Vertragserfüllung ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig ist, dass er auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
d. Verlangen wir Schadensersatz gemäß der Nr. 5c so beträgt dieser 15 % des vereinbarten Kaufpreises (Gewinnspanne). Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
6. Preise und Zahlung
a. Die von uns ausgewiesenen Preise sind – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben Euro-Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und der Versand- und Verpackungskosten.
b. Der Kaufpreis ist sofort bei Abholung der Ware bzw. bei Anlieferung der Ware gegen Nachnahme zur Zahlung in bar fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
c. Jede Zahlung wird auf die jeweils älteste, offene Rechnung verbucht.
d. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.
e. Verzugszinsen werden mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, sofern wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
7. Eigentumsvorbehalt
a. Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der auf Grund des Vertrages uns zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Kaufvertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen, die wir aus laufenden Geschäftsbedingungen gegenüber dem Kunden haben.
b. Der Kunde ist befugt, die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, sofern wir hierfür schriftlich unsere Zustimmung erteilen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderung bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.
c. Soweit der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
d. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug oder anderweitiger Verletzung seiner Pflichten aus dem Eigentumsvorbehalt – sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Ansprüche, die Vorbehaltsware herauszuverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Fristsetzung die Ware unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Vertragsgegenstandes trägt der Kunde. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts durch uns, für den Fall, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es handelt sich um ein Teilzahlungsgeschäft eines Nichtkaufmanns. In diesem Fall finden die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung.
8. Gewährleistung
a. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Empfang auf etwaige Transportschäden zu untersuchen und diese dem Anlieferer (Post, UPS, Spedition usw.) anzuzeigen. Ein späterer Einwand wird nicht mehr anerkannt.
b. Liegt ein Mangel an der Ware vor, so sind wir nach unserer Wahl zu Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zu Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich die Nachbesserung oder Ersatzlieferung über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Ware, soweit nicht eine abweichende Garantievereinbarung getroffen wird.
c. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Lieferung schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. §§ 377, 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
d. Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt – vorbehaltlich einer individuellen Garantievereinbarung – unter Ausschluss der Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft bzw. das arglistige Verschweigen eines Mangels.
9. Haftung
a. Die Haftung wird bei einfacher Fahrlässigkeit für Verzug, für anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit sowie für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) auf vorhersehbare Schäden begrenzt und für sonstige Vertragspflichtverletzungen ausgeschlossen.
b. Die Haftung für Datenverlust wird „bei einfacher Fahrlässigkeit“ auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
c. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haften wir uneingeschränkt. Die Haftungsbeschränkungen gemäß der Ziffern 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Beauftragten.
d. Die Rechtsmängelhaftung, die Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
10. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
a. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der TOP CAD Schule GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
b. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Abschluss des Vertrages zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Dortmund. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Dortmund. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.